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Schülerbeförderung

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht, wenn der Schulweg bestimmte Entfernungen überschreitet.

Grundsätzlich bestehen folgende Grenzen:

Grundschulen > 2,0 km
5. und 6. Klasse > 3,0 km
7. bis 10. Klasse > 3,5 km
ab 10. Klasse > 6,0 km

Einzelheiten können Sie der entsprechenden Satzung des Landkreis Goslar entnehmen, die Sie hier als PDF-Datei aufrufen können: Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Goslar

Zuständig für die Schülerbeförderung in Seesen ist der Landkreis Goslar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt dorthin.